AUS DEM GEMEINDELEBEN:
I. Anzeige beim Landeskirchenamt wegen des Verdachts der Veruntreuung von anvertrauten Geldern durch den Kirchenkreis Hamburg West/Südholstein
Leider liegen bis heute keine genauen Abrechnungen des Kirchenkreises über die 2017 zugeführte Baukasse von 2.700.000,00 ,- € vor, so dass der KGR eine Klage beim Landgericht Hamburg und eine Anzeige beim Landeskirchenamt als aufsichtführende Stelle einreichen musste. Die Verfahren laufen.
II. Stellenplan
Der Kirchengemeinde wurde im Dezember 2022 schriftlich mitgeteilt, dass eine „halbe Stelle“ seitens der Amtskirche gestrichen wird. Damit hat die Kirchengemeinde Langenfelde nur noch eine 100% Pfarrstelle.
III. Das Oberverwaltungsgericht hatte das letzte Wort:
„Kirchengemeinde ist kein Denkmal“
Die Entscheidungen dokumentieren den 11 Jahre andauernden Kampf der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Langenfelde gegen den Denkmalschutz. Das Denkmalschutzamt betrieb seit 2006 den Denkmalschutz der Langenfelder Kirche „Zum guten Hirten“ mit Nebengebäuden (altes und neues Gemeindehaus). Die Kirchengemeinde widersetzte sich allen Entscheidungen des Denkmalschutzamtes, die letzten 6 Jahre vor den Hamburger Verwaltungsgerichten.
In der ersten Instanz verneinte das Verwaltungsgericht zwar die Ensembleeigenschaft der Kirchengebäude am Försterweg, qualifizierte das Kirchengebäude aber noch als Einzeldenkmal. Beide Seite gingen in die Berufung. Im Mai 2017 hat das Oberverwaltungsgericht den Denkmalschutz jetzt auch für das Kirchengebäude gekippt. Kernaussage: Hamburg verfügt aus der Zeit des „Kirchenbaubooms“ der Nachkriegsjahre (1955 – 1970) noch über ausreichend vergleichbare Objekte, um den modernen Kirchenbau erlebbar zu machen. Nicht alle 88 Kirchengebäude aus dieser Epoche seien erhaltungswürdig. Das Denkmalschutzamt hatte im Verfahren mit der gesellschaftlich hervorgehobenen Bedeutung und der Einzigartigkeit von Kirchgebäuden argumentiert, da ihrem Bau regelmäßig hohe gestalterische Ansprüche zugrunde lägen. Dieser Argumentation erteilte das Oberverwaltungsgericht eine klare Absage. Die Kirche als Immobilieneigentümer darf nicht schlechter behandelt werden als sonstige Denkmaleigentümer. Das öffentliche Erhaltungsinteresse an einem Kirchengebäude ist nicht per se stärker ausgeprägt als bei sonstigen Immobilien. Diese Erkenntnis dürfte für zahlreiche Kirchengemeinden in Hamburg und darüber hinaus von Interesse sein. Für die kleine Kirchengemeinde Langenfelde bedeutet die OVG-Entscheidung die Wiedererlangung der Entscheidungshoheit über die eigenen Immobilien, ein sehr wichtiges Gut in Zeiten rückläufiger Mitgliederzahlen einerseits und steigender Bauunterhaltungskosten andererseits. Das Urteil ist rechtsgültig.
Unsere Entwicklung:
Seit nunmehr über zwanzig Jahren ist die Kirchengemeinde Langenfelde auf dem Weg nicht nur ein spirituelles Portfolio zu bieten, sondern auch energieeffizient und klimafreundlich zu werden. Es wurde in der Zeit vieles versucht und einiges ließ sich gut praktizieren: z.B. die Winterkirche.
Seit mehr als zehn Jahren schließt die Kirche im Winter zwischen Epiphanias und Palmarum, um im Gemeindehaus den Gottesdienst zu feiern. Das spart sehr viel Energie und Geld. Außerdem ist es für alle angenehmer, im Winter im Warmen sitzen, beten und singen zu können. Wir hoffen, dass es die Pandemiesituation dieses Jahr wieder erlaubt, die Winterkirche zu realisieren.
Die Dezentralisation und Erneuerung der Heizung reduzierte den Energieverbrauch ebenfalls stark. Leider wurde uns vom Kirchenamt nicht gestattet, Photovoltaik zu installieren. Die Erfahrungen zeigen, dass die Behörden leider nicht auf der Höhe der Zeit sind und einer Erneuerung oft im Wege stehen. Inzwischen hat jeder moderne Bauernhof eine Photovoltaikanlage, die Kirchengemeinden nicht. Hier liegt noch großes Potenzial brach.
Auch die Entscheidung, die Gemeindeküche vegetarisch und vegan zu organisieren, trägt erheblich zur Klimafreundlichkeit bei – außerdem ist es gesund und super lecker (wie wir feststellen durften).
Es gibt also viele Möglichkeiten, Energie zu sparen, ohne auf etwas verzichten zu müssen. Im Gegenteil man bekommt sowohl gute Luft als auch sauberes Wasser zurück und die nachfolgenden Generationen freuen sich über soviel (Alters-)Weitsicht.
Wenn Sie Lust haben, darüber nachzudenken, wie unsere Kirchengemeinde klimafreundlich wird und Ideen wissen, wie sie zukunftssicherer werden kann, dann melden Sie sich bitte und kommen vorbei.
Herzliche Einladung!
“Bei Bewirtung und auf Festen:
– vorrangig vegetarisches Essen anbieten“.
aus: „Klimaschutz in unserer Kirchengemeinde“